Verbraucherschutz

Fruchthandel schafft Sicherheit!

Die gesetzlichen Regeln für den Verbraucherschutz kommen zwar aus Brüssel und Berlin, aber die tagtägliche Umsetzung des Verbraucherschutzes erfolgt durch die Unternehmen. Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sind dabei die Säulen für einen effektiven Schutz der Verbraucher und sorgen für die Sicherheit, die für das Vertrauen der Konsumenten wichtig ist.

Lebensmittelsicherheit

Obst und Gemüse darf, wie jedes Lebensmittel, nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn es sicher ist, also der Verzehr nicht gesundheitsschädlich ist. Vom Feld bis auf den Teller stellen eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen, Stichproben und Laboranalysen sicher, dass unser Obst und Gemüse frei von mikrobiellen und stofflichen Risiken ist, die die Gesundheit der Verbraucher beeinträchtigen könnten. Durch das hohe Schutzniveau in der EU können sich Verbraucher darauf verlassen, dass sowohl europäische als auch importierte Lebensmittel sicher sind und bedenkenlos verzehrt werden können.

Der DFHV unterstützt seine Mitgliedsunternehmen bei dieser wichtigen Aufgabe, indem er über aktuelle Risiken für bestimmte Produkte informiert sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Gesetze, die die Lebensmittelsicherheit betreffen gezielt aufarbeitet. Zusammen möchten wir erreichen, dass Obst und Gemüse vor allem eines bleibt: gesund.

Qualitätsnormen

Obst und Gemüse wird nicht am Fließband hergestellt, sondern wächst in der Natur. Qualitätsnormen schreiben dabei Mindestqualitäten vor. Ein Apfel muss zum Beispiel ganz, sauber und frei von Schädlingen sein. So kann sich der Verbraucher immer auf einen bestimmten Qualitätsstandard bei Obst und Gemüse verlassen.

Darüber hinaus gibt es jeweils spezielle Qualitätsnormen für die wichtigsten Obst- und Gemüseerzeugnisse. Diese unterteilen die Qualität noch einmal in verschiedene Klassen und enthalten unter anderem Vorschriften zu Größensortierungen, Geschmack und Kennzeichnung. Durch die genaue Definition der Klassen wissen beide Handelspartner, welche Anforderungen an die Ware gestellt werden und welchen Wert sie hat.

Der DFHV unterstützt seine Mitglieder bei allen Fragen rund um Qualitätsansprüche von Obst und Gemüse. Dies gilt sowohl für die regulatorischen Grundlagen als auch die praktische Umsetzung im Arbeitsalltag, sowie bei nicht-Einhaltung der Normen.

Monitoring

Zum Schutz der Verbraucher werden Lebensmittel systematisch auf unerwünschte Stoffe untersucht (zum Beispiel Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxine, Schwermetalle und andere Kontaminanten). Zuständig für die Überwachung in Deutschland sind die Bundesländer. Daneben existieren verschiedene privatwirtschaftliche Qualitätssicherungssysteme, darunter Rückstandsmonitoring-Programme. Ziel ist die Kontrolle auf Einhaltung rechtlicher Vorschriften, darunter die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Rückstandshöchstgehalte.

Der DFHV unterstützt über seine frühzeitige Information seine Mitglieder über geplante Änderungen auf EU-Ebene.

Fresh.Point-Datenbank

Zusammen mit Qualitätsmanagern hat ChainPoint die Rückstandsdatenbank Fresh.Point entwickelt.

Offen für alle Interessierten bietet es Unternehmen des Obst- und Gemüsehandels ein effektiveres Management ihrer Rückstandsdaten.

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Kennzeichnung

Die richtige Kennzeichnung unsere Produkte ist ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes. Eine Vielzahl von Kennzeichnungsvorschriften schützen den Verbraucher vor Irreführung und Täuschung und sorgen für Transparenz über wesentliche Eigenschaften der Produkte.

Der DFHV unterstützt seine Mitgliedsunternehmen bei der richtigen Kennzeichnung ihrer Produkte und klärt Spezialfragen mit den zuständigen Behörden.

Rückverfolgbarkeit

Oberste Priorität in der Lebensmittelwirtschaft hat die Sicherheit der Produkte. Sollte trotz höchster Schutzmaßstäbe dennoch mal ein nicht sicheres Produkt auf den Markt geraten, müssen Risiken für den Verbraucher so weit wie möglich ausgeschlossen sein. Das Prinzip der Rückverfolgbarkeit im Lebensmittelrecht stellt sicher, dass sich sämtliche Bestandteile eines Lebensmittels bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen lassen. So lässt sich schnell die Fehlerquelle des betroffenen Produktes ermitteln und anhand dessen identifizieren, welche weiteren Produkte betroffen sein könnten. Diese Produkte werden dann vorsichtshalber vom Markt genommen, damit der Verbraucher keinem Risiko ausgesetzt wird.

Der DFHV berät im Einzelfall betroffene Unternehmen und begleitet den Prozess. Darüber hinaus informieren wir über aktuelle Regelungen und Best-Practice Beispiele.