Satzung

Der Deutsche Fruchthandelsverband ist ein eingetragener Verein.

 

Organe des Verbandes sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • das Präsidium
  • die Geschäftsführung

 

Laut Satzung ist es die Aufgabe des Verbandes, die gemeinsamen berufsständischen und wirtschaftspolitischen Belange des Obst- und Gemüse- und Frucht-Import/-Export und -Großhandels und aller ihm verwandten Berufsgruppen zu fördern und zu schützen.