Satzung
Der Deutsche Fruchthandelsverband ist ein eingetragener Verein.
Organe des Verbandes sind:
- die Mitgliederversammlung
- das Präsidium
- die Geschäftsführung
Laut Satzung ist es die Aufgabe des Verbandes, die gemeinsamen berufsständischen und wirtschaftspolitischen Belange des Obst- und Gemüse- und Frucht-Import/-Export und -Großhandels und aller ihm verwandten Berufsgruppen zu fördern und zu schützen.