Termin
22.05.25
Anmeldeschluss: 19.05.2025Die EU-Richtlinie „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ ((EU) 2024/825) ergänzt die „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Ziel ist es, Verbraucher*innen zu fundierten Kaufentscheidungen über die ökologischen Auswirkungen, Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten zu befähigen und nachhaltigen Konsum zu fördern.
Unternehmen werben zunehmend mit einem umweltfreundlichen Image, was jedoch oft unzureichend belegt ist. Die Richtlinie verlangt deshalb verlässliche, überprüfbare Informationen zu Umwelteigenschaften. Umweltaussagen müssen künftig begründet werden, während irreführende oder unzulässige Klimaclaims untersagt werden. Strengere Anforderungen an Siegel, wie öffentlich zugängliche Kriterien und unabhängige Zertifizierungen, sollen Transparenz schaffen.
Die Richtlinie trat am 26. März 2024 in Kraft, muss bis 27. März 2026 umgesetzt werden und gilt ab 27. September 2026. Ergänzt werden soll die Richtlinie noch durch die „Green Claims Directive“, welche spezifische Vorgaben für Umweltaussagen einführen soll. Dieses Basis-Webinar „Green Claims Gesetzgebung – neue Regeln für die Umweltkommunikation über Lebensmittel“ am 22. Mai 2025 liefert einen grundlegenden Überblick über die aktuellen Regelungen.
Simone Gärtner, Büro Lebensmittelkunde & Qualität GmbH, Bad Brückenau
Donnerstag, 22 Mai 2025
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mindestens 12 Personen
Webinar
für DFHV Mitglieder
Webinar
für nicht dem DFHV angeschlossenen Firmen
Nach erfolgter Anmeldung zum Webinar gelten folgende Bedingungen: Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Stornierung ist bis zum jeweiligen Anmeldeschluss der Online-Veranstaltung kostenlos möglich, danach wird der gesamte Teilnahmebetrag erhoben. Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Homepage www.frischeseminar.de einsehbar sind.
22.05.25
Anmeldeschluss: 19.05.2025ab 89,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Online